Ihr Visum oder Aufenthaltstitel muss regelmäßig verlängert werden, wobei der Zeitraum von der jeweiligen Behörde abhängt. 

Als Nicht-EU-Mitglied müssen Sie bei jeder Verlängerung einen Gehaltsnachweis sowie einen bestehenden Arbeitsvertrag vorlegen. 

Nach fünf Jahren in Deutschland erhalten Sie in der Regel einen Daueraufenthaltstitel.