Ihr Visum oder Aufenthaltstitel muss regelmäßig verlängert werden, wobei der Zeitraum von der jeweiligen Behörde abhängt.
Als Nicht-EU-Mitglied müssen Sie bei jeder Verlängerung einen Gehaltsnachweis sowie einen bestehenden Arbeitsvertrag vorlegen.
Nach fünf Jahren in Deutschland erhalten Sie in der Regel einen Daueraufenthaltstitel.
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