Es gibt manchmal Konstellationen, die zu passen scheinen, aber sich in der Praxis leider nicht bewähren.

Dies ist für alle Parteien nicht der Optimalfall, jedoch ist es unser Wunsch und unser Ziel, dass alle Parteien vollumfänglich zufrieden sind. 

Deswegen wird ein solcher Fall in der Regel durch unsere deutschlandweit einmalige staff-germany Garantie abgedeckt!

Unsere Garantie deckt den Fall ab, dass eine vermittelte Fachkraft innerhalb der Probezeit kündigt. In diesem Fall kümmern sich unsere Spezialisten um eine einmalige, kostenlose Neubesetzung der Position – garantiert!

Bitte beachten Sie, dass unsere Garantie nicht greift bei rechtlichen Verstößen, wie sexueller Belästigung, Diskriminierung, falschen Abrechnungen oder ähnliches seitens des Auftraggebers und/oder seiner Mitarbeiter.

Weiter bitten wir Sie zu beachten, dass die Garantie nur für Vertragsverhältnisse gilt, bei denen alle fälligen Vermittlungsprovision bereits vollständig bezahlt wurde und es daher keine unbezahlten und angemahnten Rechnungen des Auftraggebers gibt. Klicken Sie einfach hier und erfahren Sie mehr über unsere Unternehmensgarantie!