Kündigt ein Mitarbeiter grundlos innerhalb der Probezeit, so verpflichten wir uns, die Stelle selbstverständlich ohne erneuten Honoraranspruch nachzubesetzen.

Dies gilt selbstverständlich nicht, bei rechtlichen Verstößen, wie sexueller Belästigung, Diskriminierung, falschen Abrechnungen oder ähnliches seitens des Auftraggebers und/oder seiner Mitarbeiter.

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