Der Personalvermittler erhält für die Mühen des Rekrutierungsprozesses eine Vergütung. Diese wird üblicherweise von dem Personal suchenden Unternehmen gezahlt. Sie kann aber auch dem potenziellen Arbeitnehmer (anteilig) in Rechnung gestellt werden, was allerdings selten der Fall ist. Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, werden solche Angelegenheiten im Vorfeld besprochen.
Grundsätzlich erhalten Personaldienstleister die Vermittlungsgebühr nur bei erfolgreicher Besetzung der Stelle. Die Höhe des Honorars liegt meistens zwischen 25 und 45 % des Jahresbruttogehalts des Arbeitnehmers.
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